Kurzzeitpflege ist eine Versorgungsvariante, die der Gesetzgeber geschaffen hat, um Menschen, die ansonsten zu Hause versorgt werden, eine zeitweise stationäre Pflege zu ermöglichen.
Dies kann der Entlastung pflegender Angehöriger genauso dienen, wie der Erholungsphase des Pflegebedürftigen zum Beispiel nach einem längeren Krankenhausaufenthalt.
Für alle Pflegestufen, auch die Pflegestufe 0, zahlt die Pflegekasse bis zu 1.612 Euro für die Dauer von vier Wochen.
Darüber hinaus können die Mittel der Verhinderungspflege genutzt werden, um die Kurzzeitpflege auf bis zu 8 Wochen zu verlängern.
Die Leistungen der Verhinderungspflege (€ 1.612 Euro / Jahr) verringern sich in dem Fall entsprechend der Inanspruchnahme.
Während der Kurzzeitpflege erhält der Pflegebedürftige sein Pflegegeld bis zu 4 Wochen lang in Höhe von 50% des regulären Anspruchs weiter.