Informationen zum neuen Pflegestärkungsgesetz II

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Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 01.01.2017 ist das neue Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft getreten. Dadurch wurden u.a. die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Alle Pflegebedürftigen, die vor 31.12.2016 eingestuft sind, werden automatisch und ohne Antrag in einen neuen Pflegegrad übergeleitet.

Durch das neue Pflegestärkungsgesetz II haben sich die Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung wie folgt geändert:

PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld ambulant -- 316 € 545 € 728 € 901 €
Pflegesachleistung ambulant -- 689 € 1298 € 1612 € 1995 €
Entlastungsbetrag 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Leistungsbetrag vollstationär 125 € 770 € 1262 € 1775 € 2005 €

Nähere Informationen  zu den wichtigsten Änderungen des neuen Pflegestärkungsgesetzt II finden Sie auch in nachfolgender Präsentation:

Informationen zum PSG II

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